Montag, 14. Februar 2011

Nur mal so ......zum VALENTINSTACH :-)

http://www.youtube.com/watch?v=yq7gWEV7Y7c

In diesem Sinne ....macht was draus ......:-))) also aus der Liebe und so :-)))))

8 Kommentare:

Ray Gratzner hat gesagt…

Liebe Paderkröte,

leider kann ich mit Hape oder Harpe nix anfangen. liegt wahrscheinlich an mir, aber ich kann ihn nicht leiden.... Sorry.
Liebe Grüße zum Valentinstag.

Irina hat gesagt…

Hape ist der Beste! Hoffentlich übernimmt der "Wetten dass?"

Shoushou hat gesagt…

Hape ist eunfach nur genial, ich liebe ihn....

Happy Valentine!

LG Shoushou

Dies und Das vom Neckarstrand hat gesagt…

Kroetilein, ich mage Hape auch - sehr gern sogar.
Danke für die Einstellung.
Liebe Grüße
Dein Irmili

Paderkroete hat gesagt…

Lieber Ray ....man muss ja auch nicht JEDEN mögen leiden können ..auch am Valentinstag nicht .....aber ich mag den Hape für dich dann einfach mit ,,,ich find den echt suuuper klasse!!!!

Paderkroete hat gesagt…

Huhu Irina ...jo ..dann würd ich sogar WETTEN DAS gucken!

Paderkroete hat gesagt…

liebe Shoushou ..ähm ..ne ..ICH liebe den schon -)))

Paderkroete hat gesagt…

Ne Irmili ..das ganze Leben is ein Quiz;-))))

Abmahnhinweis


Haftungshinweis:


Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.


Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Hinweis für Abmahnversuche: Das Blog "Paderkroete" widerspricht ausdrücklich jeglichen Abmahnungen ohne vorhergehenden schriftlichen Kontakt. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten wie auch immer geartete fremde Rechte, die Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechenden schriftlichen Hinweis ohne Kostennote. Der Blog "Paderkroete" garantiert, dass zu Recht beanstandete Passagen und Komponenten unverzüglich entfernt werden, sodass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes nicht erforderlich ist. Ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Blog "Paderkroete" vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.